1. Wohnen als menschliches Grundbedürfnis

Wohnen - oder präziser: eine Wohnung [4] - gehört wie Nahrung und Kleidung zu den unverzichtbaren Grundbedürfnissen [5] aller Menschen. Dies gilt um so mehr angesichts der oft extremen Witterungsschwankungen in Mittel- und Nordeuropa: Menschen, die im Winter keine Wohnung oder mindestens eine abgeschlossene Unterkunft mit Heizmöglichkeit finden, erfrieren. [6]
Eine Wohnung zu finden übersteigt oft die Möglichkeiten von einzelnen Menschen oder Familien. Im Gegensatz etwa zu den Grundbedürfnissen Nahrung und Kleidung ist eine Wohnung durch einige Besonderheiten gekennzeichnet: der große Aufwand für die Errichtung, die Langlebigkeit und Immobilität machen die Verwirklichung des Anspruchs, alle Menschen mit angemessenen Wohnungen zu versorgen, nur im Kontext entsprechender gesellschaftlicher Verhältnisse denkbar. [7]


[4] Unter einer Wohnung verstehen wir dabei auch andere, alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften oder andere Formen kollektiven Wohnens, z.B. in besetzten Häusern.
[5] Eine Wohnung ist also die notwendige Voraussetzung der Reproduktion im Bereich des Wohnens.
[6] In der BRD erfroren im Winter 1994/95 mindestens 54 Menschen, vgl. Terz, Nov./Dez. 1995, S. 5.
[7] Vgl. PDS/Linke Liste im Bundestag, Wohnen ist Menschenrecht, S. 9, Gemeint ist hier der 1994 von der PDS-Bundestagsfraktion vorgelegte Zwischenbericht einer ‘Alternativen ExpertInnenkommission Wohnen ist Menschenrecht’.


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