3. Wohnungspolitik in der BRD

Wohnungspolitik bedeutet in der BRD in erster Linie die Förderung des Privateigentums an Wohnungen. Das Ziel der Befriedigung des Bedürfnisses aller Menschen auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung tritt dahinter zurück.
Der freie Wohnungsmarkt ist nicht in der Lage, den Bedarf an preiswertem Wohnraum zu decken. Das will er auch gar nicht, da die dort Agierenden primär an der Realisierung von Profiten interessiert sind. Ein großes Angebot an preiswertem Wohnraum schmälert die Möglichkeiten zur Realisierung dieser Profite.
“Obwohl die Gründe für das Leerstehen von Wohnraum im Einzelfall sehr vielfältig sind, läuft doch letztlich alles auf das gleiche hinaus: Der Artikel 14 des Grundgesetzes ‘Eigentum verpflichtet...’ steht nur auf dem Papier, solange das Grundrecht auf menschenwürdiges Wohnen als Handelsware den Gesetzen der kapitalistischen Marktwirtschaft unterworfen ist .”[1601]


[1601] Schwarzbuch, 1977, S. 5 ff.


Zur nächsten Seite

Zurück zum Inhaltsverzeichnis